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Im Buwog-Berufungsprozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte am Obersten Gerichtshof (OGH) wird kommenden Dienstagvormittag das Urteil verkündet. Am Montag berät der 14. Senat des OGH das Urteil, am heutigen Freitag nutzte Grasser noch sein Rederecht für einen emotionalen Appell an seine Glaubwürdigkeit. Er betonte: "Ich habe nichts Unrechtes getan", "Ich habe ein reines Gewissen" und "Ich kann mich in den Spiegel schauen".

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Transkript
00:00Im Berufungsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Krasser am obersten Gerichtshof
00:05war am Freitagnachmittag der erst Angeklagte selbst am Wort.
00:09Krasser hielt sich dabei ungewohnt kurz seine zentralen Aussagen, er habe nichts Unrechtes
00:14getan, er habe reines Gewissen und er könne sich in den Spiegel schauen.
00:19Er habe in der Causa BUWOG bei der Privatisierung der Bundeswohnungen keinen Geheimnisverrat
00:24begangen, er habe niemandem in der Causa Informationen amtsmissbräuchlich weitergegeben.
00:29Am Montag trifft sich der Richtersenat zu seinen abschließenden Beratungen, das Urteil
00:34wird am kommenden Dienstag um 10 Uhr bekannt gegeben.
00:37Wie schauen Sie jetzt auf den Dienstag, was erwarten Sie sich?
00:40Also ich kann nur sagen, ich kämpfe seit 16 Jahren für meine Unschuld und ich hoffe
00:46jetzt endlich auf Gerechtigkeit.
00:48Danke sehr.
00:50Die Generalprokuratur konnte die von der Verteidigung vorgebrachten zahlreichen behaupteten Verfahrensmängel
00:57im BUWOG-Verfahren nicht nachvollziehen, eine Befangenheit der Erstrichterin sei nicht
01:02feststellbar.

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