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Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch vorerst gescheitert, eine Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl zu erreichen. Die Partei war mit 4,97 Prozent der Stimmen denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

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Transkript
00:00Das Bündnis Sarah Wagenknecht ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch vorerst
00:06gescheitert, eine Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl zu erreichen.
00:12Das Gericht lehnte mehrere entsprechende Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern ab.
00:19Erst nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses könne die Partei dagegen vorgehen.
00:26Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent der Stimmen, denkbar knapp an der
00:335 Prozent Hürde gescheitert, letztlich fehlten rund 13.000 Stimmen.
00:39Normalerweise werden Einsprüche gegen das Wahlergebnis aber erst beim Bundestag eingelegt,
00:45erst gegen diese Entscheidung kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.

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